Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Firma JS-Limousinen & Reisen Stand 01.07.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und JS-Limousinen & Reisen, Inh. Julian Schmidt, Am Hang 7, 57334 Bad Laasphe, nachstehend JS Limousinen & Reisen abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


§1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

  1. Grundlage des Angebots von JS-Limousinen & Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von JS-Limousinen & Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von JS-Limousinen & Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von JS-Limousinen & Reisen vor, an das JS-Limousinen & Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit JS-Limousinen & Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist JS-Limousinen & Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  3. Die von JS-Limousinen & Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für mündliche, schriftliche, telefonische, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen gilt:

  1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde JS-Limousinen & Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von JS-Limousinen & Reisen beim Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird JS-Limousinen & Reisen dem Kunden eine Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
  3. Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können von JS-Limousinen & Reisen durch eine telefonische Bestätigung angenommen werden und führen zum Abschluss des verbindlichen Pauschalreisevertrages, ohne dass sie eines Zugang einer Buchungsbestätigung bedürfen.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, Whats App, sonstige Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

  1. Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
  2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
  3. Soweit der Vertragstext von JS-Limousinen & Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  4. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von JS-Limousinen & Reisen beim Kunden zu Stande.

Hinweis:
JS-Limousinen & Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.


§2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von JS-Limousinen & Reisen bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von JS-Limousinen & Reisen für die jeweilige Reise.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von JS-Limousinen & Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von JS-Limousinen & Reisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von JS-Limousinen & Reisen herausgegeben werden, sind für JS-Limousinen & Reisen und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von JS-Limousinen & Reisen gemacht wurden.


§3. Leistungsänderungen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von JS-Limousinen & Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind JS-Limousinen & Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. JS-Limousinen & Reisen ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von JS-Limousinen & Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von JS-Limousinen & Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte JS-Limousinen & Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


§4. Bezahlung

4.1. JS-Limousinen & Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss werden die Unterlagen sechs Wochen vor Reisebeginn zugesendet. Das Datum, bis wann die Reise gezahlt werden muss, ist auf der Boardingkarte hinterlegt. Bei Buchungen kürzer als 14 Tagevor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

4.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl JS-Limousinen & Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist JS-Limousinen & Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.


§5. Preiserhöhung; Preissenkung

5.1. JS-Limousinen & Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

  1. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  2. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  3. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern JS-Limousinen & Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

  1. Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 5.1a) kann JS-Limousinen & Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
  2. Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 5.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  3. Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für JS-Limousinen & Reisen verteuert hat.

5.4. JS-Limousinen & Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für JS-Limousinen & Reisen führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von JS-Limousinen & Reisen zu erstatten. JS-Limousinen & Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die JS-Limousinen & Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. JS-Limousinen & Reisen hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von JS-Limousinen & Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von JS-Limousinen & Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


§6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JS-Limousinen & Reisen unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, entstehen folgende Kosten

Bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 0 %
27.-15. Tag 60 %
Ab dem 14. Tag 100 %

6.3. Eintrittskarten aller Art sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen und werden grundsätzlich zu 100% berechnet.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, JS-Limousinen & Reisen nachzuweisen, dass JS-Limousinen & Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von JS-Limousinen & Reisen geforderte Pauschale.

6.5. JS-Limousinen & Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit JS-Limousinen & Reisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist JS-Limousinen & Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6. Ist JS-Limousinen & Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat JS-Limousinen & Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von JS-Limousinen & Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie JS-Limousinen & Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


§7. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen oder sonstigen Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil JS-Limousinen & Reisen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann JS-Limousinen & Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 € 25,00 Euro pro betroffenen Reisenden.

7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


§8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

8.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. JS-Limousinen & Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


§9. Rücktritt von JS-Limousinen & Reisen wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl

9.1. JS-Limousinen & Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  1. JS-Limousinen & Reisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

9.2. Ein Rücktritt von JS-Limousinen & Reisen aufgrund des Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl ist nur bis zu den folgenden Zeitpunkten zulässig:

  1. 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  2. sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
  3. 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

9.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 6.7 gilt entsprechend.


§10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. JS-Limousinen & Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von JS-Limousinen & Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von JS-Limousinen & Reisen beruht.

10.2. Kündigt JS-Limousinen & Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.


§11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

11.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat JS-Limousinen & Reisen oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von JS-Limousinen & Reisen mitgeteilten Frist erhält.

11.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

  1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  2. Soweit JS-Limousinen & Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
  3. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Firma JS-Limousinen & Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben.

11.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er JS-Limousinen & Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von JS-Limousinen & Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


§12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von JS-Limousinen & Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

12.2. JS-Limousinen & Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von JS-Limousinen & Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. JS-Limousinen & Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von JS-Limousinen & Reisen ursächlich geworden ist.


§13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

13.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber JS-Limousinen & Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


§14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. JS-Limousinen & Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn JS-Limousinen & Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3. JS-Limousinen & Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde JS-Limousinen & Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass JS-Limousinen & Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


§15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. JS-Limousinen & Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass JS-Limousinen & Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. JS-Limousinen & Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin.

15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/ Reisenden und JS-Limousinen & Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können JS-Limousinen & Reisen ausschließlich an deren Sitz verklagen.

15.3. Für Klagen von JS-Limousinen & Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JS-Limousinen & Reisen vereinbart.